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   OLG Schleswig, 12.09.2011 - 3 Wx 44/10   

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https://dejure.org/2011,16170
OLG Schleswig, 12.09.2011 - 3 Wx 44/10 (https://dejure.org/2011,16170)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.09.2011 - 3 Wx 44/10 (https://dejure.org/2011,16170)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. September 2011 - 3 Wx 44/10 (https://dejure.org/2011,16170)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • erbrechtsiegen.de

    Erbscheinverfahren - Erbrechtsnachweis bei unauffindbarem Testament

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis des Erbrechts bei Unauffindbarkeit eines Testaments

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das unauffindbare Testament

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erbrechtsnachweis bei unauffindbarem Testament

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Nicht auffindbares Testament regelt die Erbfolge - Lebensgefährtin wird Alleinerbin

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Testament verschwunden - was nun?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10

    Erbscheinerteilungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Errichtung und

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.09.2011 - 3 Wx 44/10
    An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) hohe Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2010, 1664; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313 ff; Hagena, in: MüKo BGB, 5. Auflage, § 2255, Rn. 16).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.09.2011 - 3 Wx 44/10
    An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) hohe Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2010, 1664; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313 ff; Hagena, in: MüKo BGB, 5. Auflage, § 2255, Rn. 16).
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04

    Nachweis der Existenz eines Testaments

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.09.2011 - 3 Wx 44/10
    An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) hohe Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2010, 1664; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313 ff; Hagena, in: MüKo BGB, 5. Auflage, § 2255, Rn. 16).
  • BGH, 09.12.1954 - IV ZR 92/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Schleswig, 12.09.2011 - 3 Wx 44/10
    Eine Ausnahme greift aber dann ein, wenn trotz der mangelnden Feststellbarkeit eines Teils des Testamentes der Gesamtwille des Erblassers insoweit erkennbar ist, dass ohne Rücksicht auf den Inhalt und Umfang des nicht festgestellten Teils des Testamentes der feststellbare Teil Bestand haben soll und dieser Teil durch die Unbestimmtheit der nicht bekannten Verfügungen seinem Umfang nach nicht wesentlich berührt wird (BGH Urt. v. 9.12.1954, IV ZR 92/54, LM § 2085 BGB Nr. 1; BayObLGZ 1967, 197, 206 f).
  • OLG Schleswig, 12.08.2013 - 3 Wx 27/13

    Testamentsauslegung: Heranziehung mehrerer Zweifelsregeln bei Auslegung eines

    An den Nachweis sind wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formvorschriften strenge Anforderungen zu stellen (Senatsbeschluss vom 12. September 2011, 3 Wx 44/10, FamRZ 2012, 903 ff; BayObLG FamRZ 2005, 138 f; OLG München NJW-RR 2010, 1664; OLG Saarbrücken, FamRZ 2001, 1313 ff).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 20 W 392/15

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Alleinerbscheins

    Es muss dazu die Form und der Inhalt der Urkunde im Einzelnen unter Heranziehung anderer Erkenntnisquellen so nachgewiesen sein, als hätte die entsprechende Urkunde dem Gericht tatsächlich im Original vorgelegen (vgl. zum Ganzen z. B.: Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 12.09.2011, Az. 3 Wx 44/10, zitiert nach juris Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 27.12.2018 - 20 W 250/17

    Zu den Voraussetzungen des Nachweises von Form und Inhalt eines nicht mehr

    Die materielle Feststellungslast für das Vorliegen einer letztwilligen Verfügung und deren wirksame Errichtung trägt derjenige, der aus dieser eine erbrechtliche Position ableiten will (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12.09.2011, Az. 3 Wx 44/10, zitiert nach juris, Rn. 25; Hagena in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 2255 BGB, Rn. 16), hier also die Beteiligte zu 1.

    An den Nachweis sind - wie das Nachlassgericht im Ausgangspunkt zutreffend erkannt hat - wegen der für die Errichtung eines Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur allerdings strenge Anforderungen zu stellen (vgl. z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2015, Az. 1 W 622/15, Rn. 8; Schleswig-Holsteinisches OOLG, Beschluss vom 12.09.2011, Az. 3 Wx 44/10, Rn. 25; OLG München, Beschluss vom 22.04.2010, Az. 31 Wx 11/10, Rn. 11; BayObLG, Beschluss vom 01.04.2004, Az. 1Z BR 013/04, Rn. 8; jeweils zitiert nach juris und m. w. N.; Hagena, a. a. O.; Weidlich in Palandt, BGB, 78. Aufl., § 2255 BGB, Rn. 9).

  • OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21

    Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in Familienstreitsache; Auslegung einer

    Dergleichen lässt sich auch nicht der von ihr zitierten Entscheidung des OLG Schleswig vom 12.09.2011 (3 Wx 44/10, juris) entnehmen.

    Die Errichtung eines (im Original) nicht mehr vorhandenen Testaments kann allerdings - auch wenn an den Nachweis wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) hohe Anforderungen zu stellen sind - mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2018, 6 W 52/18, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.09.2011, 3 Wx 44/10, juris).

    Es gibt aber keine Vermutung dafür, dass das Original in einem solchen Fall von dem Erblasser selbst vernichtet worden sein müsse (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2019, 2 W 45/18, juris; OLG Köln, Beschluss vom 26.02.2018, 2 Wx 115/18, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2012, 2 Wx 60/11, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.09.2011, 3 Wx 44/10, juris).

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